Inhalt
Offene Förderung ohne Eingrenzungen bei Sparten und Themen
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
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Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Website veröffentlichten Fördergrundsätze sowie die "Häufig gestellten Fragen" und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.
Für Fragen zu unseren Fördergrundsätzen und zum Antragsformular steht Ihnen die Abteilung "Allgemeine Projektförderung" unter den Rufnummern 0345/2997-115 oder -140 zur Verfügung.
Für alle inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag steht Ihnen Herr Torsten Maß, Leiter der Allgemeinen Projektförderung, unter 0345/ 2997-123 oder torsten.mass@kulturstiftung-bund.de zur Verfügung.
Für Ihren Förderantrag verwenden Sie bitte das hier angebotene Online-Formular.
Weiterführende Informationen
Fördergrundsätze
Bitte beachten Sie in der Offenen Förderung die Mindestantragssumme von 50.000 Euro sowie eine gesicherte Kofinanzierung von 20 Prozent der Gesamtkosten.
Einsendeschluss für Anträge
Der Einsendeschluss für die 22. Jurysitzung ist der 31. Juli 2012. Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag unser Online-Formular und verwenden Sie nicht mehr die bisherigen Printversionen. Auf Anfrage stellen wir Ihnen in Ausnahmefällen ein aktuelles Print-Formular zur Verfügung. Bitte achten Sie in beiden Fällen auf den Nachweis der Zeitigkeit (Zeitpunkt des Absendens bzw. Datum des Poststempels).
Termine der Jurysitzung
Über die in der Allgemeinen Förderung eingehenden Anträge entscheidet zweimal jährlich eine unabhängige Fachjury. Über Anträge, die bis zum 31. Juli 2012 eingegangen sind, entscheidet die Jury auf ihrer 22. Sitzung am 8. und 9. November 2012. Die folgende 23. Jurysitzung findet im Frühjahr 2013 statt; dort wird über Anträge entschieden, die bis zum 31. Januar 2013 eingehen. Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn nicht vor dem Termin der Jurysitzung liegen darf.